Gemeinschafts-Grundschule Kall Auelstrasse 47 53925 Kall |
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Schutzkonzept vor sexuellem Missbrauch und Gewalt
1. Leitbild
Schule ist und bleibt ein zentrales Lebensfeld für alle Kinder und kann für traumatisierte, misshandelte, bedrohte und belastete SchülerInnen eine wichtige und unterstützende Umgebung sein. Alle MitarbeiterInnen des multiprofessionellen Teams können besondere Vertrauenspersonen und Ansprechpartner für sie sein. Unser Schutzkonzept wurde entwickelt, um unsere Grundschule zu einem geschützten Ort vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu machen. Außerdem möchten wir das Signal setzen, (sexualisierte) Gewalt weder zu tolerieren noch zu tabuisieren. Unser gesamtes Team wird sensibilisiert weden, um mit offenem Blick erste Signale wahrnehmen und schließlich auch darauf in richtiger Weise reagieren zu können. Durch unsere klare Haltung können potenzielle Täter und Täterinnen abgeschreckt und SchülerInnen Sicherheit vermittelt werden. Unsere pädagogischen Fachkräfte haben in der Schule viele Möglichkeiten, auf Veränderungen bei Schülern aufmerksam zu werden, Bedrohungen und Belastungen zu erkennen und Unterstützung anzubieten. Unser Ziel ist es, die Kinder effektiv zu schützen und/oder Hilfe anzubieten. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie (sexuelle) Gewalt in der Familie, in der Schule, in der Freizeit oder über das Internet erfahren.
2. Risiken- und Gefahrenanalyse
Wir achten im Kollegium auf ein hohes Maß an Transparenz, um möglichen Gefahren vorzubeugen. So werden fremde Personen von den Kollegen angesprochen. Alle Erwachsenen, welche sich im Gebäude regelmäßig aufhalten sind im Kopierraum mit Foto und Funktion aufgelistet, so können auch neue Gesichter schnell zugeordnet werden. Außerdem werden neue Kollegen immer vorgestellt und vorab wird über Neuzugänge per E-Mail informiert. Die regelmäßige Abgabe eines Führungszeugnisses wird durch die Leitungsebene kontrolliert. Die Arbeit ist in Teams organisiert, so entstehen persönliche Beziehungen auch unter den Kollegen, welche Schutz und Sicherheit bietet. Alle Türen der Klassenräume sind auch während des Unterrichts offen, wenn es das Unterrichtsgeschehen ermöglicht. So sind die Klassen einsehbar und auch die Flure sind durch die Lehrkräfte mit beaufsichtigt. Die Kinder können während des Unterrichts nach Absprache mit der Lehrkraft auch auf den Fluren arbeiten. Diese werden von den Lehrkräften oder auch Ergänzungskräften beaufsichtigt. Es gibt im Gebäude zwei Toilettenbereiche, welche sich zwischen den Klassen befinden. Alle Fachkräfte fühlen sich hier verantwortlich, sodass hier regelmäßige Präsenz der Erwachsenen gegeben ist. Die Toiletten der Wiese (separater Pausenbereich) werden durch die Pausenaufsicht kontrolliert. Sind Kinder alleine im Gebäude unterwegs, werden sie angesprochen. Dies vermittelt ihnen Sicherheit und auch das Gefühl, dass sie im Alltag begleitet sind und wahrgenommen werden.
3. Prävention
3.1. Allgemein
Dieser Bestandteil des Schutzkonzepts schildert die Bedeutung pädagogischer Prävention im Schulalltag und definiert spezielle Maßnahmen und Projekte. Diese sollen alle pädagogischen Mitarbeiter zu einer wertschätzenden, respektvollen sowie vertrauensvollen Erziehungshaltung verhelfen, sowie Kinder für das Thema (sexuelle) Gewalt sensibilisieren. So beinhaltet unsere pädagogische Intervention zwei Hauptziele:
- Schutz durch eine präventive Erziehungshaltung im (Schul-)Alltag
- Schutz durch Wissen, nämlich Aufklärung über sexuellen Missbrauch
3.2. Fortbildungen
Eine präventive Erziehungshaltung ist ein wesentlicher Schritt zum Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch. Diese bezieht sich allgemein auf die Erziehung der Kinder zu seelisch gesunden und selbstbewussten Personen. Dazu gehört ein respektvoller Umgang miteinander, der der effektivste Schutz gegen sexistische, diskriminierende und gewalttätige Übergriffe ist. Auch aus diesem Grund sind regelmäßige Fortbildungen, in denen Mitarbeitende sich mit dem Themenbereich Prävention von sexualisierter Gewalt auseinandersetzen äußerst wichtig. Unser gesamtes Team soll außerdem im Rahmen der Fortbildungsangebote dazu befähigt werden, Hinweise auf sexuellen Missbrauch erkennen und mit diesen angemessen umgehen zu können.
3.3. Projekte & Angebote
Die uns anvertrauten Kinder werden aktiv im Umgang mit ihren Gefühlen und persönlichen Grenzen unterstützt. Sie sollen in die Lage versetzt werden, Verletzungen wahrzunehmen und offen zu benennen. Unsere Schule bietet viele Angebote und Projekte, um Kinder über (sexuelle) Gewalt aufzuklären, sie zu sensibilisieren und Tabuisierungen zu brechen.
Im Folgenden werden die wichtigsten und fortlaufenden Projekte dargestellt:
- Für die Jahrgangsstufen 1 und 2 – Theaterstück ,,Pfoten weg´´ Im Unterrichtsstunden werden die Inhalte vertieft und in den Schulalltag verankert.
- Für die Jahrgangsstufen 3 und 4- Präventionsprogramm durch zwei Teamleiter des Jugendhilfeträgers ,,Wellenbrecher´´
- Elternabend – mit Expertinnen zu Themen der Prävention und Sexualpädagogik- Im Sinne der Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Elternhaus soll das Thema Prävention von sexuellem Missbrauch auch mit Eltern und Angehörigen von Kindern besprochen werden.
- Vertraute Gespräche mit Sozialpädagoginnen im Trainingsraum (Jeder Zeit)
- Sozialtraining: stärkt alle Kinder vorbeugend, gibt Unterstützung für den Umgang mit Gefühlen, Berührungen, Begehren, Selbstbild, Zustimmung, Durchsetzen eigener Grenzen…
- Mit „UNSERE Nummer gegen Kummer“ bieten wir für die Kinder und für die Eltern eine entlastende Plattform. Wir möchten beratend oder zuhörend zur Seite stehen, ob namentlich bekannt oder anonym. Alles Besprochene unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht. Unser Telefon ist täglich von 9:00 Uhr – 19:00 Uhr erreichbar.
3.4. Mediensicherheit
Der reflektierte Umgang mit Medien als Lernmedium und Lerngegenstand ist in unserem Schulprogramm fest verankert. Im Sachunterricht gibt es zahlreiche Gelegenheiten, dass Schülerinnen und Schüler selbst die Medienprodukte gestalten und über ihr Handeln das Medium an sich, aber auch ihren Umgang damit reflektieren. Zudem reflektieren sie den Umgang mit Medien als Konsumenten. Die Medienpädagogik mit dem Programm ,,Durchs Jahr mit klicksafe´´ bietet verschiedene medienpädagogische Unterrichtsinhalten, sowie weitere Zusatzprojekte, die bei der Nutzung von digitalen Medien Kinder unterstützt. Dazu gehört z.b. der Bereich ,,Sicherer kommunizieren´´ wo die Kinder die Gefahren beim Kommunizieren mit anderen im Internet kennenlernen, aber auch was man tun kann, um sich zu schützen (www.chatten-ohne-risiko.net/tipps). Wann nutze ich welches Medium und wofür? Für diese Reflexion nutzen wir das kleine Helft Medienpass NRW. Im Kompetenzbereich analysieren und reflektieren werden die Kinder dazu angeregt, über Mediennutzung nachzudenken. Viele Inhalte wie soziale Netzwerke, online Werbung und Gefahren im Netz spielen hier eine wichtige Rolle. Pädagogisches Ziel ist es, bei den Kindern eine kritische Haltung und die Reflexion des eigenen Medienverhaltens zu fördern. Kinder sollten lernen, frühzeitig Verantwortung für ihren Mediengebrauch zu übernehmen und sich selbst z. B. in Bezug auf die Freizeitgestaltung auch Grenzen zu setzen. Es geht nicht darum, den Kindern nur Regeln vorzusetzen, sondern durch die Beschäftigung mit dem eigenen Medienkonsum einen reflektierten Gebrauch
von Medien anzubahnen. Auf unserer Internetseite finden die Eltern hilfreiche Links für die sichere Nutzung digitaler Medien.
https://ggs-kall.de/images/Inhalte/InformationenMediensicherheit
https://ggs-kall.de/images/Download/HinweisaufkostenloseElternabendezurMedienerziehung.
https://ggs-kall.de/images/Inhalte/AktuelleLinkliste.
4. Interventionsplan
4.1 Allgemeines
Der Interventionsplan enthält klare Verhaltensvorschriften für Gefahren- und/oder Verdachtssituationen, die Schulleitung, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften Orientierung, Sicherheit sowie die Möglichkeit zum pädagogisch geschlossenen Handeln bieten sollen.
Folgender Plan der Intervention regelt das Vorgehen in Verdachts- und/oder Gefahrensituationen ausgelöst durch…
a) Personen außerhalb der Schule
b) MitschülerInnen in der Schule
c) Erwachsene in der Schule.
In allen Fällen spielt die Schweigepflicht gegenüber dem Kind und die Meldepflicht eine wichtige Rolle. Unsere Sozialpädagogen sind verpflichtet nach Kenntnisnahme (Information durch Schulleitung, Kollegen, Eltern, Kind selbst,…) mit den betroffenen Kindern/dem betroffenen Kind zu sprechen und diese darauf hinzuweisen, dass man das Vergehen, was zugleich ein definiertes Verbrechen ist, melden muss. Alle Beteiligten sollten Ruhe bewahren, das betroffene Kind für den Mut loben und zeitnah zusätzliche Hilfestellen kontaktieren. Es kann zu jeder Zeit der Anspruch auf rechtliche Fachberatung geltend gemacht werden (Liste dazu -> siehe Anhang).
4.2. Konkrete Intervention
Liegt eine klare Gefahrensituation vor, oder gibt es Verdachtsmomente…
1. Meldung an Schulleitung und das Sozialpädagogenteam
2. Gespräche im Trainingsraum: Vertrauensaufbau mit Sozialpädagogen oder pädagogischen Fachkräften. Vertrauen ist eine wichtige Grundvoraussetzung, darum sollte darauf geachtet werden, dass das betroffene Kind seinen Gesprächspartner selbst wählen kann.
3. Genaue Dokumentation des Gesprächs - Ziel der Dokumentation ist es, von Anfang an Auffälligkeiten festzuhalten, die man beim Kind wahrnimmt. Sie dient auch der eigenen Sicherheit. Jedes Gespräch im Trainingsraum wird schriftlich festgehalten. Insbesondere die (wichtigsten) Äußerungen des Kindes wortwörtlich notieren. Bei den Aussagen des Kindes wird nichts wegelassen oder hinzugefügt. Die Dokumentation wird auch im Falle der Einschaltung des Jugendamtes oder bei einem strafrechtlichen Verfahren benötigt. Das sollten Sie in die Dokumentation aufnehmen:
- Um welches Kind/um welche Kinder geht es? (Name, Alter, Klasse)
- Welche Beobachtung habe ich gemacht/wurden gemacht? Hier wird die Beobachtung geschildert und die zeitliche und räumliche Situation beschrieben.
- Was genau wurde beobachtet und erschien beunruhigend und merkwürdig?
4. Unmittelbarer Austausch mit Lehrkräften, Schulleitung, Sonderpädagogen und Schulsozialarbeiterin.
5. Fachberatung kontaktieren und Gefährdungsrisiko einschätzen (durch die Erziehungs- Familienberatungsstelle Frau Schmitz : 0225115710,
6. Individuellen Schutzplan mit allen Beteiligten erstellen. Demnach dann ggf. das Jugendamt kontaktieren.
7. Im Kontakt mit den Betroffenen bleiben, Begleitung und Schutz nach entwickeltem Plan sicherstellen. Im Gespräch missbrauchsspezifische Themen einbringen (Gute und schlechte Geheimnisse, Gefühle, Schuld,..)
Anlage 1: Beratungsstellen
Überregional:
- Hinweistelefon für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: 0800 0 431 431
- Hilfe –Telefon Sexueller Missbrauch : 0800 22 55 530 (kostenfrei und anonym). Sprechzeiten: Mo., Mi., Fr.: 9 bis 14 Uhr; Di., Do.: 15 bis 20 Uhr; So.: 15 bis 20 Uhr (Das Telefon ist an Feiertagen und am 24. Und 31. Dezember nicht besetzt.) www.beauftragter-missbrauch.de
- Beratungsangebot für Kinder und Jugendliche Nummer gegen Kummer: 116 111 (kostenfrei und anonym) Sprechzeiten: Mo. bis Sa.: 14 bis 20 Uhr www.nummergegenkummer.de
Im Kreis Euskirchen:
- Netzwerk Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Euskirchen.
Tel. 02251 15710,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Abteilung Jugend und Familie
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, Tel. (02251) 15 660, Web: www.kreis-euskirchen.de.
Allgemeine Servicezeiten: Mo.-Do. 8:30 - 15:30 Uhr, Fr. 8:30 - 12:30 Uhr.
Ansprechpartnerin : Frau Börgel, Tel. 02251 15605,Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Symptombereiche: Erziehungsprobleme, familiäre Konflikte, Probleme u. Krisen von Kindern / Jugendlichen, strafrechtliche 1Probleme, Trennungs- u. Scheidungssituationen, Gefährdung des Kindeswohles - Erziehungsberatungsstelle
Am Schwalbenberg 5, 53879 Euskirchen Tel. (02251) 107 20,
E-Mail:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. , Web: www.kreis-euskirchen.de
Symptombereiche: Aktuelle Konflikte, familiäre und individuelle Krisen, Trennungs und Scheidungsfolgen, Erziehungsschwierigkeiten, allgemeine Fragen zur Entwicklung, Erziehung und Störungen, sexueller Missbrauch. .