Was tun bei...
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Unsere Fundgrube:
Befindet sich neben dem Hintereingang in Kisten verpackt. Alles, was liegenbleibt wird 2 Monate aufbewahrt und dann wohltätigen Organisationen zugedacht. Schauen Sie also immer mal wieder in den Kisten nach, ob nicht auch ein Hinterbleibsel Ihres Sprösslings dort sein trauriges Dasein fristet. Ansonsten spenden Sie (un)freiwillig an die AWO oder ähnliche Organisationen.
Die Schule ist abgeschlossen:
Wir schließen unsere Schule in den Zeiten, in denen Kinder anwesend sind, so weit als möglich ab. Das hat den Grund, dass wir unliebsame Besucher erst gar nicht in unserer Schule haben möchten. Schon zwei Mal sind Handies und Portemonaies gestohlen worden ganz abgesehen davon, dass es auch Menschen gibt, die sich auf unpassende Weise für Kinder interessieren.
Sollten Sie also Einlass begehren, so bitten wir Sie am Verwaltungseingang zu klingeln.Manchmal dauert es einen Moment, wenn die Sekretärin gerade im Haus unterwegs ist. Aber denken Sie beim Warten immer dran:
es geht um die Sicherheit Ihrer Kinder.
Läuse:
Wenn wir davon Mitteilung bekommen, dass es in einer Klasse Läuse gibt, dann verständigen wir alle Eltern im Mitteilungsheft davon. Da wir die Kinder selbst nicht untersuchen dürfen, sollten Sie in jedem Fall den Kopf Ihres Kindes einer Begutachtung unterziehen. Wie dann bei Läusebefall vorzugehen ist, finden Sie auf einem Merkblatt, das bei uns ausgeteilt werden kann. In keinem Fall reicht das Behandeln mit Teebaumöl! Zunächst darf das betroffene Kind die Schule nicht mehr besuchen, bis der Läusebefall erfolgreich behandelt wurde.
Es ist übrigens zwecklos, die Lehrer oder die Schulleitung aufzufordern, etwas gegen die Läuse zu unternehmen. Glauben Sie uns, wir verteilen die Läuse nicht in der Schule und wir können nur an die entsprechenden Eltern appellieren, alles Mögliche gegen den Befall zu tun.
Mein Kind ist krank:
Wenn Ihr Kind die Schule infolge Krankheit nicht besuchen kann, so teilen Sie dies bitte morgens im Sekretariat mit. Sprechen Sie auch ruhig auf den Anrufbeantworter, unser Büro ist nicht dauernd besetzt. Sollten Sie absehen, dass es länger dauert, dann teilen Sie uns auch dies bitte mit.
Bei längerer Abwesenheit ohne Entschuldigung müssen wir auf ein ärztliches Attest bestehen.
Sollte Ihr Kind Scharlach diagnostiziert bekommen, so bitten wir um Mitteilung, da unsere schwangeren Lehrerinnen dann Beschäftigungsverbot bekommen müssen. Dies gilt auch für Röteln und Windpocken.
Es gibt Probleme / es bestehen Sorgen:
Es gibt eine Telefonnummer (0157 - 38 97 43 19), die bei Problemen und Sorgen gewählt werden kann.
Unsere beiden Sozialpädagoginnen Frau Radermacher und Frau Radecka stehen von 9.00 bis 19.00 Uhr sowohl für Eltern/Erziehungsberechtigte
als auch für Kinder der GGS zur Verfügung. Der Anruf kann ebenfalls anonym stattfinden und die Inhalte werden vertraulich behandelt.
Hilfe, ich habe ein Amt übernommen!
Liebe Eltern,
an der Grundschule wirken Lehrer und Eltern an der Gestaltung des Schulwesens mit. Dies ist auch im § 62 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen so geregelt.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden Sie zu einer Sitzung der Klassenpflegschaft eingeladen. Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Klasse.
An diesem Abend wird Ihnen die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Unterrichtsinhalte der einzelnen Fächer vorstellen. Sie haben dann die Gelegenheit, Fragen zu stellen, Anregungen zu geben bzw. Wünsche zu äußern.
In der Klassenpflegschaft werden Schulveranstaltungen außerhalb der Schule z.B. Ausflüge oder Klassenfahren beschlossen, manchmal wird auch entschieden, gemeinsam mit den Kindern etwas zu unternehmen oder einen Elternstammtisch einzurichten.
Sie können über Bücher, die in der Klasse angeschafft werden sollen, beraten, über Art und Umfang der Hausaufgaben, über das gemeinsame Frühstück, über Feiern aber auch über die Bewältigung von Erziehungsschwierigkeiten.
Bei der ersten Sitzung im neuen Schuljahr wählen die Erziehungsberechtigten eine/n Klassenpflegschaftsvorsitzende/n und Vertreter/in.
Dieses Amt gilt für die Dauer eines Schuljahres.
Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter sind Mitglieder der Schulpflegschaft. Sie wählen aus ihren Reihen die oder den Schulpflegschaftsvorsitzende/n. Die stellvertr. Klassenpflegschaftsvorsitzenden können mit beratender Stimme an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.
In der Schulpflegschaft wird all das beraten, was alle Kinder angeht und über die eigene Klasse hinausgeht, z.B. Grundsätze zu Klassenfahren, Organisation und Durchführung von Schulfeiern, Elternaktionen usw. Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen die Mitglieder der Schulkonferenz.
Das wichtigste Entscheidungsorgan einer Schule ist die Schulkonferenz. Hier treffen Eltern und Lehrerinnen und Lehrer zusammen, um über die Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule zu beraten und zu beschließen.
An unserer Schule sind 6 Elternvertreter und 6 Lehrervertreter in der Schulkonferenz. Die Gemeinde Kall kann auch einen Vertreter beratend in die Schulkonferenz entsenden.
Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Sie entscheidet u.a. über:
- Schulprogramm
- Festlegung beweglicher Ferientage
- Einführung von neuen Lernmitteln
- Organisation der Schuleingangsphase
- Umfang von Hausaufgaben und Klassenarbeiten
- Schulwanderungen und Schulfahrten